KfW 55: Wichtige Neubauförderung wird eingestellt

Die finanzielle Förderung energieeffizienter Bauten zählt zu den Grundpfeilern eines klimafreundlichen Gebäudebestands. Vor allem im Bereich der Wohnbauten wirken sich staatliche Förderungen zudem positiv auf die Baufinanzierung aus. Neben einer guten Energiebilanz waren es nicht zuletzt die Möglichkeiten der Gebäudeförderung durch die KfW-Bank, die den Baustandard Effizienzhaus 55 zu den beliebtesten Neubaustandards machten. Nun wurde überraschend das Auslaufen der staatlichen Förderung für Neubauten des Standards KfW 55 zum 1. Februar 2022 verkündet. Für Sie kein Grund zur Sorge, da wir Effizienzhäuser im Modulbau bereits heute mit höheren Standards realisieren.
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Warum wird die Gebäudeförderung für Effizienzhaus 55 eingestellt?

Der Baustandard Effizienzhaus 55 erfreute sich in den zurückliegenden Jahren aufgrund seiner Wirtschaftlichkeit und zahlreicher Vorteile bei der Baufinanzierung großer Beliebtheit. Für viele Bauinteressierte kommt die Entscheidung über das Ende der Gebäudeförderung daher völlig überraschend. Bereits am 22. September 2021 hatte die damals amtierende Bundesregierung beschlossen, nicht nur bestehende Fördermittel auf bis zu 18 Milliarden Euro aufzustocken, sondern auch deren Verwendung neu zu regeln. Hierzu sollten die verschiedenen Förderprogramme hinsichtlich der Fördereffizienz überprüft und falls erforderlich angepasst werden.

Im Zuge dessen sollen vor allem die Verteilung von Fördermitteln optimiert und die Förderung höherer Energiestandards im Neubau vorangetrieben werden. Künftig werden dann vor allem all jene Maßnahmen stärker gefördert, die eine möglichst hohe CO2-Einsparung ermöglichen. Hierzu gehören beispielsweise energetische Sanierungen von Bestandsbauten, wovon eine höhere Einsparung von CO2 zu erwarten ist. Die bereitgestellten Fördermittel sollen daher vorrangig in diesen Bereichen genutzt werden.

Bei der Neubauförderung sollen hingegen künftig vor allem höhere Energiestandards im Vordergrund stehen, die auch weiterhin förderbar sind. Der Gebäudestandard KfW 55 stellte hier bisher die Einstiegsförderstufe dar. Im Jahr 2021 entfiele rund die Hälfte der zugesicherten Fördermittel auf die Förderung von Neubauten. Alleine die Gebäudeförderung für den Standard Effizienzhaus 55 wird dabei mit einem Drittel angegeben. Mit dem Auslaufen der Förderung sollen Bauwillige vor allem dazu animiert werden, Bauprojekte mit jeweils aktuelleren Energiestandards ausführen zu lassen. Im modernen Modulbau lässt sich dieses Vorhaben problemlos umsetzen, wobei jeder KfW-Effizienzhaus-Standard realisierbar ist. Daneben kann auch das oft besonders wirtschaftliche Effizienzhaus 55 weiterhin erstellt werden.

 

Ende der Förderung für Effizienzhaus 55 – diese Fristen gelten

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in einem Informationsschreiben mitteilt, wird das Ende der Förderung für den Standard Effizienzhaus 55 definitiv zum 1. Februar 2022 in Kraft treten. Möchten Bauwillige die vorteilhafte Neubauförderung für diesen Baustandard noch in Anspruch nehmen, so muss diese bis spätestens 31. Januar 2022 beantragt werden. Nur auf diese Weise können entsprechende Bauvorhaben noch finanziell bezuschusst werden. Bis zum Fristende besteht folglich die Möglichkeit, ein Wohnobjekt als Effizienzhaus 55 zu planen, und den Antrag auf KfW-Förderung noch rechtzeitig einzureichen. Als maßgeblich zählt hierbei lediglich das Datum der Antragstellung.

Eine Alternative hierzu ist, bei der Planung des Neubaus bereits auf einen besseren Energiestandard zu setzen. So wird beispielsweise der Bau eines sogenannten Effizienzhaus 40 auch weiterhin von der KfW-Bank mit attraktiven Fördermöglichkeiten unterstützt. Gebäude dieses Standards benötigen lediglich 40 Prozent der Primärenergie eines baugleichen Referenzhauses. Werden zum Beispiel bestehende Planungen vom Standard KfW 55 auf KfW 40 umgestellt, so ist eine Förderung des Bauprojekts auch über den 1. Februar 2022 hinaus möglich. Wir beraten Sie gern, und erläutern Ihnen, welche Effizienzhaus-Standards im Modulbau möglich sind.

 

Das Effizienzhaus 55 – diese Eigenschaften gelten für den Baustandard

Der Baustandard Effizienzhaus 55 umfasst Neubauten, die über eine besonders energieeffiziente Bauweise verfügen, und daher einen besonders niedrigen Energieverbrauch aufweisen. Mit dem Effizienzhaus 55 wird lediglich einer von mehreren Energiestandards für Wohngebäude beschrieben. Die jeweiligen Vorgaben zum Erreichen der Baustandards werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, definiert und vorgeschrieben. Diese sind wiederum Grundlage für die Bereitstellung von Fördermitteln und ermöglichen die Vergabe besonders günstiger Baufinanzierungen. Damit ein Wohngebäude als Effizienzhaus 55 eingestuft werden kann, darf es rechnerisch lediglich 55 Prozent des Energiebedarfs eines gleichartigen Gebäudes aufweisen, das wiederum die geltenden Mindeststandards erfüllt.

Berechnet wird die Richtgröße anhand eines imaginären Referenzgebäudes. Dieses entspricht dem jeweils geplanten Wohngebäude hinsichtlich der Abmessungen, der Geometrie und der Nutzfläche, sowie weiteren Faktoren. Mittels des eingesetzten Referenzgebäudeverfahrens können so jeweils spezifische Referenzwerte hinsichtlich des Transmissionswärmeverlusts und des Jahresprimärenergiebedarfs ermittelt werden. Anhand dieser Werte wird der Energiestandard festgelegt. So wird beispielsweise für das Effizienzhaus 55 der Primärenergiebedarf von 55 Prozent gegenüber dem Referenzbau als Grenzwert angenommen, sowie ein Transmissionswärmeverlust in der Größenordnung von 70 Prozent. Der neuere und bessere Baustandard Effizienzhaus 40 ist auf einen Primärenergiebedarf von 40 Prozent gegenüber der Referenz ausgerichtet. Beim Standard Effizienzhaus 40 Plus werden zusätzliche Möglichkeiten zur klimaneutralen Stromerzeugung und zur Eigennutzung des Stroms vorgesehen.

Damit diese Anforderungen erfüllt werden können, müssen Technik und Bauweise des Gebäudes bestimmte Merkmale aufweisen. Auch muss ein anerkannter Energieeffizienz-Experte in die Planung des Neubaus eingebunden sein, um auf die Fördermöglichkeiten nach KfW-Vorgabe zurückgreifen zu können. Die Kosten dafür können jedoch wiederum zur Hälfte von der Kreditanstalt für Wiederaufbau übernommen werden. Durch die Förderung von energetisch vorteilhaften Baustandards sollen vor allem Anreize zum Bauen energieeffizienterer Wohngebäude gegeben werden. Dabei sollen Bauwillige hinsichtlich der entstehenden Mehrkosten für die energiesparende Bauweise ihres Neubaus entlastet werden.

 

Gebäudeförderung für den Standard KfW 55

Der Neubau eines Wohngebäudes mit dem Standard Effizienzhaus 55 wird bis zum Auslaufen der Förderung mit unterschiedlichen KfW-Programmen unterstützt. Für Bauwillige bietet sich so zum Beispiel die Möglichkeit, im Zuge der Baufinanzierung ein günstiges Kreditangebot zu erhalten. Nicht selten ist der dabei veranschlagte Sollzinssatz wesentlich günstiger als bei anderen Kreditangeboten. Der maximal förderbare Betrag wird für das Effizienzhaus 55 mit 120.000 Euro pro Wohneinheit angegeben, ganz gleich, ob diese später selbst bewohnt oder vermietet wird. Die Förderungen fließen in allen Fällen direkt in das Kreditdarlehen ein.

Die jeweils mögliche KfW-Förderung berechnet sich basierend auf dem jeweils förderbaren Betrag. Bei der Förderung für Wohngebäude des Standards Effizienzhaus 55 ist dabei ein Tilgungszuschuss von 15 Prozent vorgesehen. Bei der maximal förderbaren Summe von 120.000 Euro Kreditdarlehen wäre folglich ein Zuschuss von 18.000 Euro pro separater Wohneinheit möglich. Weiterhin kann die professionelle Baubegleitung des Neubaus seitens der KfW gefördert werden. Über zusätzliche Förderprogramme kann die KfW-Förderung für Neubauten weiter optimiert werden.

Schon jetzt sind darüber hinaus deutlich höhere Förderungen für die Neubaustandards KfW 40 und KfW 40+ möglich. Auch hierzu wurde der Fördertopf noch einmal aufgestockt. So ist das Effizienzhaus 40 bei einer maximalen Kreditsumme von 120.000 Euro mit einem Tilgungszuschuss von 20 Prozent förderbar. Bei der Variante Effizienzhaus 40 Plus beträgt die förderbare Kreditsumme 150.000 Euro mit 25 Prozent Tilgungszuschuss, was eine maximale Fördersumme von 37.500 Euro pro Wohneinheit ergibt. Sind genügend Eigenmittel für den Neubau vorhanden, und wird kein Kredit benötigt, so kann über die KfW-Bank auch ein kreditunabhängiger Zuschuss gewährt werden.

 

Neubauförderung KfW-55 endet – das ist jetzt zu tun

Das Ende der Gebäudeförderung für den KfW-55-Standard ist beschlossene Sache. Mit dem Stichtag 1. Februar 2022 enden damit die Förderprogramme für das Effizienzhaus 55, sowie die Standards Effizienzhaus 55 Erneuerbare Energien und Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeit im Neubau. Damit eine Förderung dieses in den letzten Jahren sehr beliebten Baustandards noch möglich ist, müssen Anträge auf Förderung spätestens am 31. Januar 2022 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau vorliegen. Alternativ können KfW-Häuser im Modulbau auch mit wesentlich höheren energetischen Standards geplant und gebaut werden. Auf diese Weise können Sie auch weiterhin Fördermöglichkeiten der KfW-Bank in Anspruch nehmen. Gerne informieren wir Sie darüber, welche KfW-Standards zu welchen Bedingungen möglich sind, und beraten Sie bei Bedarf auch gerne hinsichtlich der Baufinanzierung.

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Ab dem 07.01.2026 stehen wir Ihnen gerne wieder zur Verfügung.
Viele Grüße, Ihr LF Modulbau-Team

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